Frage: “Gibt es die Möglichkeit, die Kommaregeln unter komma.uwefreund.com auch ohne Acrobat anzusehen?”

Klar, gibt es: Die sieben Kommaregeln mit vielen Beispielen sind jetzt Acrobat-unabhängig unter

http://www.uwefreund.com/schreibstilupdate.html

Frage: Kommasetzung ist bei uns immer ein Thema … gibt’s da nicht mal ne einfache Übersicht der Regeln?

Klar, gibt es: Alle sieben Kommaregeln mit vielen Beispielen finden Sie übersichtlich zusammengestellt unter

http://www.uwefreund.com/schreibstilupdate.html

Frage: Aktuell “streiten” wir um diesen Satz: “Herr W. hat uns gebeten, in Ihrer Angelegenheit zu recherchieren (Komma oder nicht?) und Ihnen direkt zu antworten.” Kommt hier ein Komma hin oder nicht?

In einer Aufzählung ersetzen “und”, “oder” und “sowie” das Komma. Im Beispielsatz werden zwei Infinitive aufgezählt. Sie können überlegen:

  1. Worum hat er gebeten?
  2. => 1. zu recherchieren, 2. zu antworten

Korrekt ist also:

  • Er hat uns gebeten, in Ihrer Angelegenheit zu recherchieren und Ihnen direkt zu antworten.

Zum Stil: In diesem Satz sollten Sie allerdings den Amtsbegriff  “Angelegenheit” persönlich formulieren, z. B.:

  • Er hat uns gebeten, für Sie zu recherchieren und Ihnen direkt zu antworten.
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Frage: In dem folgenden Satz fehlt mir die passende Regel zur Zeichensetzung bzw. ist mir nicht klar, ob dort ein Komma hingehört.  „wie vereinbart(,) erhalten Sie mit dieser E-Mail eine abschließende Rückmeldung.“ – „wie besprochen(,)….”

Bei so genannten “formelhaften Nebensätzen” gilt nach neuer Rechtschreibung das Toleranzprinzip, d. h. Sie können das Komma wie früher setzen, Sie müssen jedoch nicht:

  • wie besprochen, sende ich Ihnen die Unterlagen.
  • wie besprochen sende ich Ihnen die Unterlagen.
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Frage: “Ich möchte in meinem Unternehmen gerne den Schreibstil aktualisieren – aber stoße auf Widerstände. Die Aktualisierung der Texte wird als Mode oder Geschmackssache abgetan. Wie kann ich hier argumentieren?”

Die meisten Unternehmen prüfen derzeit ihren Schreibstil in Briefen, E-Mails und im Internet-Auftritt. Dabei geht es ganz konkret darum, mehr Umsatz zu generieren und gleichzeitig Kosten im Beschwerdemanagement zu verringern. Für die Art der Bearbeitung gibt es klare Empfehlungen aus der Marketing- und Lesbarkeitsforschung.

  • Schreiben können leichter und schneller erfasst werden und wirken positiver , wenn sie sich an den aktuellen Lesegewohnheiten orientieren.
  • Sprechnah und psychologisch geschickt formulierte und strukturierte Schreiben erreichen auch bei negativen Botschaften eine deutlich bessere Akzeptanz.
  • Kundenbindung: Zufriedene Kunden bleiben Ihnen erhalten und erzählen dies maximal 4 anderen Personen weiter. Unzufriedene Kunden geben ihre Erfahrungen an mindestens 10 andere Personen weiter.
  • Einheitliches, zeitgemäßes Erscheinungsbild für das Unternehmen: Gut strukturierte und leicht erfassbare Briefe und E-Mails vermitteln ein positives Bild des Unternehmens und stellen einen einheitlichen Auftritt in allen Kommunikationsmitteln sicher.

Das Thema Kosten ist immer ein guter Aufhänger: Pro Antwort auf eine Kundenbeschwerde werden ca. 20 Euro Kosten kalkuliert. Für jeden eingehende (!) Kundenschreiben kalkulieren viele Unternehmen ca. 10 bis 15 Euro Kosten – rein für die Anfangsbearbeitung, Archivierung und Speicherung.

Eine ungünstig formulierte Internetseite oder ein unklar formuliertes Mailing kann leicht die Leitungen beim Telefonsupport zusammenbrechen lassen.

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Frage: “Wie viel Zeit des Tages kann ich eigentlich am Vortag verplanen?

Für die Tagesplanung am Vortag gilt die 60/20/20-Regel:

  • maximal 60 % der Zeit können verplant werden
    20 % Unvorhergesehenes wird geschehen
    20 % brauchen Sie für im weiteren Sinne soziale Aktivitäten (Networking, Höflichkeit)

60 % ist der Maximalwert. Bei stark z. B. kundengetriebenen Tätigkeiten kann er auch niedriger liegen. Ca. 15 bis 20 % der Tageszeit sind in jeder Tätigkeit vorplanbar.

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Frage: “Wie sieht das Anschriftenfeld bei Eheleuten mit verschiedenen Namen bzw. Doppelnamen richtig aus? – Wir schreiben derzeit immer: Eheleute <Absatz> Peter Müller und Sabine Müller-Meier …

  • Der Begriff “Eheleute” ist heute veraltet. In der Briefanrede nennen Sie beide Partner jeweils einzeln - und bei Ehepaaren die Dame zuerst:
  • Frau Sabine Müller-Meier
    Herrn Peter Müller

    Sonnenstraße 22
    20222 Hamburg

Bei gleichem Nachnamen können Sie auch schreiben:

  • Frau und Herrn
    Sabine und Peter Müller
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Frage: “Wo ist der Titel Obergerichtsvollzieher im Adressfeld zu platzieren? Und wie sieht die entsprechende Anrede im Brief aus?

Funktionsbezeichnungen stehen neben der Anrede, Titel wie “Dr.” und “Prof.”/”Professor” gehören zum Namen. “Obergerichtsvollzieher” ist eine Funktionsbezeichnung, kein Titel.

Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwälten:

  • Frau RAin
    Dr. Sabine Müller
    Sonnenstraße 44
    80331 München
  • Herrn Gerichtsvollzieher
    Klaus Berger
    Sonnenallee 12
    20201 Hamburg

In der Anrede schreiben Sie grundsätzlich keine Funktionsbezeichnung:

  • Sehr geehrter Herr Berger,

Ausnahmen werden häufig bei hohen Ämtern gemacht, z. B.:

  • Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ACHTUNG: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfällt dort der Name!

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