Frage: “Wo ist der Titel Obergerichtsvollzieher im Adressfeld zu platzieren? Und wie sieht die entsprechende Anrede im Brief aus?“
Funktionsbezeichnungen stehen neben der Anrede, Titel wie “Dr.” und “Prof.”/”Professor” gehören zum Namen. “Obergerichtsvollzieher” ist eine Funktionsbezeichnung, kein Titel.
Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwälten:
- Frau RAin
Dr. Sabine Müller
Sonnenstraße 44
80331 München
- Herrn Gerichtsvollzieher
Klaus Berger
Sonnenallee 12
20201 Hamburg
In der Anrede schreiben Sie grundsätzlich keine Funktionsbezeichnung:
- Sehr geehrter Herr Berger,
Ausnahmen werden häufig bei hohen Ämtern gemacht, z. B.:
- Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ACHTUNG: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfällt dort der Name!
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