Funktionsbezeichnungen in Anschrift und Anrede veraltet

Frage: “Wo ist der Titel Obergerichtsvollzieher im Adressfeld zu platzieren? Und wie sieht die entsprechende Anrede im Brief aus?

Funktionsbezeichnungen stehen neben der Anrede, Titel wie “Dr.” und “Prof.”/”Professor” gehören zum Namen. “Obergerichtsvollzieher” ist eine Funktionsbezeichnung, kein Titel.

Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwälten:

  • Frau RAin
    Dr. Sabine Müller
    Sonnenstraße 44
    80331 München
  • Herrn Gerichtsvollzieher
    Klaus Berger
    Sonnenallee 12
    20201 Hamburg

In der Anrede schreiben Sie grundsätzlich keine Funktionsbezeichnung:

  • Sehr geehrter Herr Berger,

Ausnahmen werden häufig bei hohen Ämtern gemacht, z. B.:

  • Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ACHTUNG: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfällt dort der Name!

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Komma in der Anrede zwischen Gruß und Name selten gesetzt

Frage: Komma in der Anrede – ist das nun richtig oder falsch? “Guten Tag, Frau Müller”? “Hallo, Peter”?

Eine der jetzt nur noch sieben Kommaregeln im Deutschen lautet: Namen und Ausrufe werden durch Komma abgetrennt. Das gilt auch dann, wenn ein Ausrufe oder Gruß direkt von einem Namen gefolgt wird. Das sieht auch der Duden so.

  • Guten Morgen, wie geht es dir, Peter?
  • Guten Morgen, Peter,
  • Hallo, Peter,

Kurze Anreden mit einem Ausruf (Interjektion) können ohne Komma stehen:

  • Hallo Peter,

Die DIN 5008 “Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung” setzt auch im aktuellen Entwurf kein Komma hinter “Guten Tag”:

  • Guten Tag Frau Müller,

Da es hier also keine einheitliche Vorgabe gibt, legen viele Unternehmen selbst fest, was dort verbindlich gilt. Häufigste Regelung:

  • Guten Tag, Frau Müller,
  • Hallo Peter,
  • Guten Tag, sehr geehrte Frau Müller,
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Gesetze richtig zitieren als „§ 5 Absatz 1 Satz 2 BGB“ oder „§ 5 I 2 BGB“

Frage: “Wie werden eigentlich Rechtsvorschriften und Gesetzesparagraphen richtig zitiert?”

Das Bundesjustizministerium hat in seinem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ unter http://hdr.bmj.de festgelegt, wie Rechtsvorschriften zitiert werden müssen:

  • Nennen Sie immer erst den Paragraphen und dann das Gesetz, also z. B. „§ 5 Absatz 1 Satz 2 BGB“ – ohne Kommas/Kommata. Nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit http://hdr.bmj.de/page_b.3.html#an_196 werden „Absatz“, „Satz“ usw. immer ausgeschrieben.
  • Bei mehreren genannt Paragraphen wird „§§“ verwendet.
  • „§ 5 f.“ kennzeichnet §§ 5 und 6. „§ 5 ff.“ kennzeichnet den § 5 und mehrere direkt darauf folgende, ohne dass die genaue Anzahl genannt wird.
  • Als Abkürzungen dürfen „Abs.“ für „Absatz“, „Art.“ für „Artikel“, „S.“ für „Satz“ und „Nr.“ für „Nummer“, und „Buchst.“ oder „lit.“ für „Buchstabe“ verwendet werden.
  • In der verkürzten Schreibweise werden die Absätze in römischen und die Sätze in arabischen Ziffern bezeichnet, also z. B. „§ 5 I 2 BGB“ steht für „§ 5 Abs. 1 Satz 2 BGB“.
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