Frage: “Wie schreibe ich den Infinitiv mit zu von ‘zusenden’? ‘Ich haben versprochen, es dir zu zu senden’ oder ‘… zuzusenden’?

Das Verb “zusenden” schreiben Sie zusammen, da es nur eine einzige betonte Silbe hat. Deshalb wird auch der Infinitiv mit zu zusammengeschrieben: “zuzusenden” – und übrigens auch das Partizip: “zugesandt”.

Allerdings gibt es das Wort “zusenden” heute nicht mehr: Verwenden Sie das kürzere “senden” oder “schicken”.

  • Ich habe versprochen, es dir zu senden.
  • Ich habe versprochen, es dir zu schicken.
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Frage: “Kann man schreiben: ‘Ihre Unterlagen können Sie gern an unten genannte E-Mail- Adresse senden’? Oder ist ‘Ihre Unterlagen können Sie gern an die unten genannte E-Mail-Adresse senden’ richtig?”

Korrekt ist die Variante mit dem direkten Artikel: “an die unten stehende/genannte”.

Sie sollten jedoch heute die Konstruktion mit “können” nicht mehr verwenden. “Sie können es uns schicken” klingt nach “Sie können es tun, aber auch lassen”. Und wahrscheinlich hört der Leser heraus: “Es wäre mir lieber, Sie ließen es …” ;-)

Schreiben Sie stattdessen besser mit konkretem Appell:

  • Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die unten genannte E-Mail-Adresse.
  • Bitte senden Sie Ihre Unterlagen direkt an name@emailadresse.de.
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Frage: “Wie ist das eigentlich beim ‘Binde-s’? Welche Schreibweise ist korrekt und warum: Abschlagrechnung oder Abschlagsrechnung?”

Es gibt nur eine einzige verbindliche Regel ohne Ausnahmen für das Fugen-s: Steuern haben niemals eines – also: Einkommensteuer, Vermögensteuer, Mehrwertsteuer.

Ansonsten steht das Fugen-s meist

  • bei Zusammensetzungen mit Wörtern auf -tum, -ling, -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung
  • bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet (substantivierter Infinitiv)

Das Fugen-s steht meist NICHT

  • bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil weiblich ist und nicht auf -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung oder einen Zischlaut endet [aber z. B. die Ausnahmen: Armut, Hilfe, Liebe, Geschichte, Weihnacht]
  • bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -er oder -el endet [aber z. B. die Ausnahmen: Hungersnot, Jägersmann / Himmel (z. B. Himmelstür), Esel (z. B. Eselsohr)]
  • bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet und kein substantiviertes Verb ist
  • bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil mit einem Zischlaut endet (-sch, -s, -ss, -ß, -st, -tz, -z)

Bei einer ganzen Reihe von Wörtern sind beide Varianten im Einsatz, z. B. “Friedenstraße” oder “Friedensstraße”, “Essenmarke” oder “Essensmarke”, “Werkfeuerwehr” oder “Werksfeuerwehr”. Die Variante mit dem Fugen-s wird meist häufiger verwendet, da sie offenbar angenehmer zu sprechen sind.

Bei “Abschlagrechnung” oder “Abschlagsrechnung” rate ich Ihnen zur Variante mit “s”, da es die weitaus häufiger verwendete ist. Google kennt mehr als 100.000 Einträge mit “Abschlagsrechnung”, aber nicht einmal 5.000 mit “Abschlagrechnung”.

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Frage: “Ich habe eine Frage zur Nominalisierung: ‘Es reicht aus, bei der neuen Krankenkasse die Mitgliedschaft zu beantragen und der alten formlos zu kündigen.’ Meines Erachtens wird ‘alten’ in diesem Fall aufgrund der Nominalisierung großgeschrieben, in verschiedenen Quellen habe ich das Wort in diesem Zusammenhang allerdings klein vorgefunden. Was ist hier korrekt?”

Eine Nominalisierung, also Umwandlung eines z. B. Eigenschaftsworts in ein Hauptwort, liegt dann vor, wenn im Zusammenhang (!) kein Hauptwort genannt wird, auf das es sich bezieht, z. B.

  • [Im Sport:] Die Grünen spielen von links, die Blauen von rechts.
  • Die Schönen stehen vorn, die Großen hinten.

Wenn aber das Hauptwort noch im Zusammenhang genannt wird, wird das Eigenschaftwort kleingeschrieben:

  • Die Tücher sind schön. Die blauen gefallen mir aber besser als die roten. [Beide Eigenschaftswörter beziehen sich auf "Tücher".]

Korrekt ist in Ihrem Beispiel also “und der alten formlos zu kündigen”. “alten” bezieht sich eindeutig auf “Krankenkasse”. Das Bezugswort steht sogar im selben Satz.

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Frage: “Stimmt die Formulierung: … ‘vielen Dank für Ihre offenen Worte aus Ihrem Schreiben vom 3.5.2010′,
oder können Sie mir eine bessere Formulierung vorschlagen?”

Die richtige Präposition für Ihre Formulierung ist nicht ‘aus’, sondern ‘in’. Das Datum wird nach DIN 5008 in der numerischen Form immer in der Form ‘00.00.0000′ geschrieben.

  • vielen Dank für die offenen Worte in Ihrem Schreiben vom 03.05.2010.
  • vielen Dank für die offenen Worte in Ihrem Schreiben vom 3. Mai 2010.

Die ‘offenen Worte’ verwenden Sie vor allem dann, wenn der Absender des Schreibens an Sie sehr verärgert oder sogar wütend geschrieben hat. Eine gute Alternative zu Ihrem Vorschlag ist:

  • vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Mai und Ihre offenen Worte. [Nur aus der Sicht unserer Kunden sehen wir, wie wir den Service weiter verbessern können.]
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Frage: “Wir diskutieren, wie wir unsere Professoren in Antwortbriefen anschreiben: ‘Sehr geehrter Herr Professor Meier’ ….. oder ‘Sehr geehrter Professor Meier’ oder ‘Sehr geehrter Herr Professor!’ ?”

Die richtige Anrede für Professorinnen und Professoren lautet

  • Sehr geehrter Herr Professor Müller,
  • Sehr geehrte Frau Professor Müller,

Die Anrede wird in jedem Fall mit einem Komma abgeschlossen – nie mit Ausrufezeichen.

  • Nur bei Adelstiteln („Sehr geehrter Baron Müller“) entfällt meist ‘Herr/Frau’.
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Frage: “Gibt es die Möglichkeit, die Kommaregeln unter komma.uwefreund.com auch ohne Acrobat anzusehen?”

Klar, gibt es: Die sieben Kommaregeln mit vielen Beispielen sind jetzt Acrobat-unabhängig unter

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Frage: Kommasetzung ist bei uns immer ein Thema … gibt’s da nicht mal ne einfache Übersicht der Regeln?

Klar, gibt es: Alle sieben Kommaregeln mit vielen Beispielen finden Sie übersichtlich zusammengestellt unter

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Frage: Aktuell “streiten” wir um diesen Satz: “Herr W. hat uns gebeten, in Ihrer Angelegenheit zu recherchieren (Komma oder nicht?) und Ihnen direkt zu antworten.” Kommt hier ein Komma hin oder nicht?

In einer Aufzählung ersetzen “und”, “oder” und “sowie” das Komma. Im Beispielsatz werden zwei Infinitive aufgezählt. Sie können überlegen:

  1. Worum hat er gebeten?
  2. => 1. zu recherchieren, 2. zu antworten

Korrekt ist also:

  • Er hat uns gebeten, in Ihrer Angelegenheit zu recherchieren und Ihnen direkt zu antworten.

Zum Stil: In diesem Satz sollten Sie allerdings den Amtsbegriff  “Angelegenheit” persönlich formulieren, z. B.:

  • Er hat uns gebeten, für Sie zu recherchieren und Ihnen direkt zu antworten.
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Frage: In dem folgenden Satz fehlt mir die passende Regel zur Zeichensetzung bzw. ist mir nicht klar, ob dort ein Komma hingehört.  „wie vereinbart(,) erhalten Sie mit dieser E-Mail eine abschließende Rückmeldung.“ – „wie besprochen(,)….”

Bei so genannten “formelhaften Nebensätzen” gilt nach neuer Rechtschreibung das Toleranzprinzip, d. h. Sie können das Komma wie früher setzen, Sie müssen jedoch nicht:

  • wie besprochen, sende ich Ihnen die Unterlagen.
  • wie besprochen sende ich Ihnen die Unterlagen.
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