Frage: “Stimmt die Formulierung: … ‘vielen Dank für Ihre offenen Worte aus Ihrem Schreiben vom 3.5.2010′,
oder können Sie mir eine bessere Formulierung vorschlagen?”
Die richtige Präposition für Ihre Formulierung ist nicht ‘aus’, sondern ‘in’. Das Datum wird nach DIN 5008 in der numerischen Form immer in der Form ‘00.00.0000′ geschrieben.
- vielen Dank für die offenen Worte in Ihrem Schreiben vom 03.05.2010.
- vielen Dank für die offenen Worte in Ihrem Schreiben vom 3. Mai 2010.
Die ‘offenen Worte’ verwenden Sie vor allem dann, wenn der Absender des Schreibens an Sie sehr verärgert oder sogar wütend geschrieben hat. Eine gute Alternative zu Ihrem Vorschlag ist:
- vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Mai und Ihre offenen Worte. [Nur aus der Sicht unserer Kunden sehen wir, wie wir den Service weiter verbessern können.]
Frage: “Wir diskutieren, wie wir unsere Professoren in Antwortbriefen anschreiben: ‘Sehr geehrter Herr Professor Meier’ ….. oder ‘Sehr geehrter Professor Meier’ oder ‘Sehr geehrter Herr Professor!’ ?”
Die richtige Anrede für Professorinnen und Professoren lautet
- Sehr geehrter Herr Professor Müller,
- Sehr geehrte Frau Professor Müller,
Die Anrede wird in jedem Fall mit einem Komma abgeschlossen – nie mit Ausrufezeichen.
- Nur bei Adelstiteln („Sehr geehrter Baron Müller“) entfällt meist ‘Herr/Frau’.
Frage: “Gibt es die Möglichkeit, die Kommaregeln unter komma.uwefreund.com auch ohne Acrobat anzusehen?”
Klar, gibt es: Die sieben Kommaregeln mit vielen Beispielen sind jetzt Acrobat-unabhängig unter
Frage: Kommasetzung ist bei uns immer ein Thema … gibt’s da nicht mal ne einfache Übersicht der Regeln?
Klar, gibt es: Alle sieben Kommaregeln mit vielen Beispielen finden Sie übersichtlich zusammengestellt unter
Frage: Aktuell “streiten” wir um diesen Satz: “Herr W. hat uns gebeten, in Ihrer Angelegenheit zu recherchieren (Komma oder nicht?) und Ihnen direkt zu antworten.” Kommt hier ein Komma hin oder nicht?
In einer Aufzählung ersetzen “und”, “oder” und “sowie” das Komma. Im Beispielsatz werden zwei Infinitive aufgezählt. Sie können überlegen:
- Worum hat er gebeten?
- => 1. zu recherchieren, 2. zu antworten
Korrekt ist also:
- Er hat uns gebeten, in Ihrer Angelegenheit zu recherchieren und Ihnen direkt zu antworten.
Zum Stil: In diesem Satz sollten Sie allerdings den Amtsbegriff “Angelegenheit” persönlich formulieren, z. B.:
- Er hat uns gebeten, für Sie zu recherchieren und Ihnen direkt zu antworten.
Frage: In dem folgenden Satz fehlt mir die passende Regel zur Zeichensetzung bzw. ist mir nicht klar, ob dort ein Komma hingehört. „wie vereinbart(,) erhalten Sie mit dieser E-Mail eine abschließende Rückmeldung.“ – „wie besprochen(,)….”
Bei so genannten “formelhaften Nebensätzen” gilt nach neuer Rechtschreibung das Toleranzprinzip, d. h. Sie können das Komma wie früher setzen, Sie müssen jedoch nicht:
- wie besprochen, sende ich Ihnen die Unterlagen.
- wie besprochen sende ich Ihnen die Unterlagen.
Frage: “Wie sieht das Anschriftenfeld bei Eheleuten mit verschiedenen Namen bzw. Doppelnamen richtig aus? – Wir schreiben derzeit immer: Eheleute <Absatz> Peter Müller und Sabine Müller-Meier …“
- Der Begriff “Eheleute” ist heute veraltet. In der Briefanrede nennen Sie beide Partner jeweils einzeln - und bei Ehepaaren die Dame zuerst:
- Frau Sabine Müller-Meier
Herrn Peter Müller
Sonnenstraße 22
20222 Hamburg
Bei gleichem Nachnamen können Sie auch schreiben:
- Frau und Herrn
Sabine und Peter Müller
Frage: “Wo ist der Titel Obergerichtsvollzieher im Adressfeld zu platzieren? Und wie sieht die entsprechende Anrede im Brief aus?“
Funktionsbezeichnungen stehen neben der Anrede, Titel wie “Dr.” und “Prof.”/”Professor” gehören zum Namen. “Obergerichtsvollzieher” ist eine Funktionsbezeichnung, kein Titel.
Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwälten:
- Frau RAin
Dr. Sabine Müller
Sonnenstraße 44
80331 München
- Herrn Gerichtsvollzieher
Klaus Berger
Sonnenallee 12
20201 Hamburg
In der Anrede schreiben Sie grundsätzlich keine Funktionsbezeichnung:
- Sehr geehrter Herr Berger,
Ausnahmen werden häufig bei hohen Ämtern gemacht, z. B.:
- Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ACHTUNG: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfällt dort der Name!
http://www.uwefreund.com/schreibstilupdate.htmlFrage: Komma in der Anrede – ist das nun richtig oder falsch? “Guten Tag, Frau Müller”? “Hallo, Peter”?
Eine der jetzt nur noch sieben Kommaregeln im Deutschen lautet: Namen und Ausrufe werden durch Komma abgetrennt. Das gilt auch dann, wenn ein Ausrufe oder Gruß direkt von einem Namen gefolgt wird. Das sieht auch der Duden so.
- Guten Morgen, wie geht es dir, Peter?
- Guten Morgen, Peter,
- Hallo, Peter,
Kurze Anreden mit einem Ausruf (Interjektion) können ohne Komma stehen:
- Hallo Peter,
Die DIN 5008 “Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung” setzt auch im aktuellen Entwurf kein Komma hinter “Guten Tag”:
- Guten Tag Frau Müller,
Da es hier also keine einheitliche Vorgabe gibt, legen viele Unternehmen selbst fest, was dort verbindlich gilt. Häufigste Regelung:
- Guten Tag, Frau Müller,
- Hallo Peter,
- Guten Tag, sehr geehrte Frau Müller,
Frage: “Wie werden eigentlich Rechtsvorschriften und Gesetzesparagraphen richtig zitiert?”
Das Bundesjustizministerium hat in seinem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ unter http://hdr.bmj.de festgelegt, wie Rechtsvorschriften zitiert werden müssen:
- Nennen Sie immer erst den Paragraphen und dann das Gesetz, also z. B. „
§ 5 Absatz 1 Satz 2 BGB“ – ohne Kommas/Kommata. Nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit http://hdr.bmj.de/page_b.3.html#an_196 werden „Absatz“, „Satz“ usw. immer ausgeschrieben. - Bei mehreren genannt Paragraphen wird „§§“ verwendet.
- „§ 5 f.“ kennzeichnet §§ 5 und 6. „§ 5 ff.“ kennzeichnet den § 5 und mehrere direkt darauf folgende, ohne dass die genaue Anzahl genannt wird.
- Als Abkürzungen dürfen „Abs.“ für „Absatz“, „Art.“ für „Artikel“, „S.“ für „Satz“ und „Nr.“ für „Nummer“, und „Buchst.“ oder „lit.“ für „Buchstabe“ verwendet werden.
- In der verkürzten Schreibweise werden die Absätze in römischen und die Sätze in arabischen Ziffern bezeichnet, also z. B. „
§ 5 I 2 BGB“ steht für „§ 5 Abs. 1 Satz 2 BGB“.